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Wer kann Verhinderungspflege in
Anspruch nehmen?

Jeder Pflegebedürftige kann die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die Verhinderungspflege nicht länger als 28 Tage im Jahr dauert und der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate im Besitz eine Pflegestufe ist.

Beantragen Sie diese bei der zuständigen Pflegekasse. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Verhinderungspflege. Nehmen Sie diese Leistung gleich mit in den Urlaub und verrechnen Sie diese mit den Pflegeleistungen vor Ort, welche Sie in Anspruch nehmen möchten.

  • Von derzeit ca. 2,5 Millionen pflegebedürftigen Menschen werden mehr als 1,7 Millionen zu Hause versorgt.
  • Größtenteils erfolgt die Pflege durch Angehörige ohne Unterstützung von ambulanten Diensten.
  • Jeder Pflegende könnte einen Anspruch auf Urlaub von der Pflege nutzen. Eine Auszeit ist für alle – Pflegenden und pflegebedürftigen Menschen – wichtig. Für viele Menschen ist die neue Art zu urlauben auch eine besondere Option: gemeinsam wertvolle Zeit nutzen und doch kann jeder einmal für sich selbst sein.
  • Die sonnenhotels bieten beste Voraussetzungen einen schönen Urlaub rundum geborgen zu verbringen: Denn barrierefreier Hotelkomfort und zusätzlich die Möglichkeit professioneller Gesundheitspflege werden aus einer Hand angeboten.