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Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung

Wir setzen auf dem von uns genutzten Grundstück eine Videoüberwachung ein.

Zweck der Videoüberwachung und Rechtsgrundlage
Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten.
Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO,
wobei unsere Interessen sich aus den vorgenannten Zwecken ergeben.

Empfänger / Weitergabe von Daten
Im Falle des Verdachts von strafbaren Handlungen geben wir die Daten zudem ggf. an Strafverfolgungsbehörden weiter.
Ansonsten werden die Daten nur weitergegeben, wenn es eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe gibt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Polizei oder sonstige Sicherheitsbehörden im Rahmen der sog. Gefahrenabwehr tätig werden und einen Zugriff auf die Daten der Videoüberwachung verlangen.

Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union
Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten findet im Rahmen der
Videoüberwachung nicht statt.

Datenschutzbeauftragter für die Sonnenhotels Zentrale
Sie erreichen diesen wie folgt:

DataCo GmbH
Dachauer Str. 65
80335 München

datenschutz@dataguard.de
Tel: 089 41 207 033

Ihre Rechte als Betroffene/r
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie können sich für eine Auskunft jederzeit an uns wenden.
Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis
dafür, dass wir ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die
Person sind, für die Sie sich ausgeben.
Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf
Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.
Schließlich haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ebenfalls im Rahmen der datenschutz-rechtlichen Vorgaben.

Löschung von Daten
Daten aus der Videoüberwachung werden grundsätzlich nach Ablauf von 72 Stunden gelöscht.
Eine längere Speicherung kann anlassbezogen erfolgen, wenn Tatsachen die An-nahme rechtfertigen, dass auf Aufnahmen aus einem eingegrenzten Zeitraum, Hand-lungen zu sehen sind, die als Straftat verfolgt oder zur Geltendmachung von zivil-rechtlichen Ansprüchen genutzt werden sollen.
Im Falle von Abwesenheit oder Krankheit des zuständigen Personals können
Videoaufzeichnungen im Einzelfall bis zu 10 Tage erfolgen.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.

Stand: 29.12.2019